Gutschein für ein Photoshooting
Einfach mal ein Shooting verschenken.
Machen Sie einem lieben Menschen eine Freude und verschenken einen Gutschein für ein Fotoshooting.
Die unten angeführten Preise und Leistungen sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ” Der Bildermacher”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Bildermacher hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Bildermacher steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechts-gesetzes zu.
2. Die vom Bildermacher hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Bildermacher Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Bildermacher über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG
wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Bildermacher, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namens-nennung berechtigt den Bildermacher zum Schadensersatz.
7. Eine Archivierung der Bilder
für den Auftraggeber erfolgt nicht.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Bildermacher das Honorar inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 30% der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Die Kosten für die Reportage sind am Tag der Hochzeit in bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern) ist
eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt
des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Bildermachers.
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Bildermachers bekannt. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Bildermacher behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Bildermacher für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Bildermacher – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Bilddateien, digitalen Medien beschränkt
sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche wie bei Veranstaltungen (etwa Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber
gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Bildermacher verwahrt die Lichtbildnisse nicht. Er ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm erstellt Bilddateien aufzubewahren.
3. Der Bildermacher überlässt dem Auftraggeber eine DVD mit allen erstellten Bilder in Vollauflösung zur Eigensicherung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung
und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet ( ausgenommen
gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Bei Hochzeits-Reportagen Optional: Für mich (Bildermacher Manfred Pollnow) ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität meiner
Arbeiten überzeugen können. Die Auftraggeber willigen ein, dass Bildermacher Manfred Pollnow die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten
vornehmen darf. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf besonderer Absprache!
3. Bildermacher Manfred Pollnow
darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der
Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser
Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Bildermacher
Manfred Pollnow von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
4. Solange nicht widersprochen wird, erhält der Bildermacher Manfred Pollnow das Recht alle erstellten Bilder zur Eigenwerbung zu veröffentlichen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Bildermacher alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Bildermacher für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Bildermacher eine Person
nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei
Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Bildermacher und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildermacher nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Bildermacher, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
Bildermacher auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Bildermacher kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Bildermacher auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Bildermacher bestätigt worden sind. Der Bildermacher haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig
und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
VIII. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Bildermacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Digitale Lichtbilder
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Bildermachers auf Datenträgern aller
Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildermachers. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter
Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und
Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Bildermacher Manfred Pollnow erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch
100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bildermachers.
Die AGB gelten ab dem 01.11.2013
Eine Archivierung der Bilder wird nicht angeboten !
Der Bildermacher
Manfred Pollnow
Waldweg 8a
83544 Albaching
Ruft mich einfach an unter
+49 172 1335216
08076/9671
gerne auch per WhatsApp
oder nutzt mein
Ich bin auch Sonntags und Abends erreichbar.
Oder Sie senden eine Nachricht per SMS oder WhatsApp - ich rufe dann zurück.